Einladung zur Generalversammlung 2015

Geschrieben von Richard Glöckle.

Am Freitag, den 19. Juni, 19.00 Uhr, findet die diesjährige Generalversammlung im Sportheim statt. 
Alle Mitglieder sind hierzu herzlich eingeladen.

 

Die Tagesordnung: 

1.  
Begrüßung
2.  Totengedenken
3.   Rückblick Vorstand
4.   Bekanntgabe des letzten Protokolls
5.   Bericht Vorstand Finanzen
6.   Bericht der Kassenprüfer
7.   Berichte der Abteilungen    
      
-  Fußball Senioren/AH -  Jugendfußball  -  Aerobic - Gymnastik
81). Satzungsänderung § 24: Einladung zur Generalversammlung
9.    Rücktritt des Vorstands Öffentlichkeit und des Jugendleiters;
       Kommissarische Neubesetzung bis zur nächsten Wahl
10.  Diskussion und evtl. Beschluss über eine Beitragserhöhung 
11.  Ehrungen
12.  Entlastung der Vorstandschaft
13.  Verschiedenes und Anträge
14.  Schlusswort

1) Alt: Die Berufung der Generalversammlung durch einen der Vorstände ist mindestens 8 Tage vorher durch schriftliche Einladung, Aushang, Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Ortsverwaltung oder in der Tagespresse bekannt zu machen.

Neu: Die Berufung der Generalversammlung durch einen der Vorstände ist mindestens 8 Tage vorher durch schriftliche Einladung bekannt zu machen.

 Begründung: Die Einberufung einer Mitgliederversammlung muss gemäß § 58, Nr. 4 BGB bestimmt und zweifelsfreiangeordnet sein. Dies ist im alten Text lt. Registergericht nicht der Fall.

Mit freundlichen Grüßen

Jochen Foshag                  Daniel Gebhard                     Tim Keller                     Arnold Kirn

Vorstand Finanzen                Vorstand Technik                      Vorstand Sport         Vorstand Öffentlichkeitsarbeit