
Einladung zur Generalversammlung 2015
Am Freitag, den 19. Juni, 19.00 Uhr, findet die diesjährige Generalversammlung im Sportheim statt.
Alle Mitglieder sind hierzu herzlich eingeladen.
Die Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Totengedenken
3. Rückblick Vorstand
4. Bekanntgabe des letzten Protokolls
5. Bericht Vorstand Finanzen
6. Bericht der Kassenprüfer
7. Berichte der Abteilungen
- Fußball Senioren/AH - Jugendfußball - Aerobic - Gymnastik
81). Satzungsänderung § 24: Einladung zur Generalversammlung
9. Rücktritt des Vorstands Öffentlichkeit und des Jugendleiters;
Kommissarische Neubesetzung bis zur nächsten Wahl
10. Diskussion und evtl. Beschluss über eine Beitragserhöhung
11. Ehrungen
12. Entlastung der Vorstandschaft
13. Verschiedenes und Anträge
14. Schlusswort
1) Alt: Die Berufung der Generalversammlung durch einen der Vorstände ist mindestens 8 Tage vorher durch schriftliche Einladung, Aushang, Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Ortsverwaltung oder in der Tagespresse bekannt zu machen.
Neu: Die Berufung der Generalversammlung durch einen der Vorstände ist mindestens 8 Tage vorher durch schriftliche Einladung bekannt zu machen.
Begründung: Die Einberufung einer Mitgliederversammlung muss gemäß § 58, Nr. 4 BGB bestimmt und zweifelsfreiangeordnet sein. Dies ist im alten Text lt. Registergericht nicht der Fall.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Foshag Daniel Gebhard Tim Keller Arnold Kirn
Vorstand Finanzen Vorstand Technik Vorstand Sport Vorstand Öffentlichkeitsarbeit